Unabhängigkeit was beutetet das? Wieso ist das wichtig ? In vielen Fällen ist die Abgrenzung zwischen Versicherungsmakler und -vertreter äußerst schwierig. Egal ob in Dresden oder Bundesweit, man sollte wissen wem man vor sich sitzen hat.
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Togglewird vom Versicherungsnehmer beauftragt und wird von ihm mit der Vermittlung von Verträgen mit Versicherern betraut. Der Makler steht wirtschaftlich auf der Seite des Kunden und hat dessen Interessen wahrzunehmen.
steht dagegen auf der Seite des Versicherers und vermittelt in dessen Auftrag Versicherungsverträge.
Aus meiner Sicht der Dinge gibt es 4 Arten von Vertretern: Es gibt Berater von den Banken, es gibt Vertreter von den Versicherern, es gibt sogenannte Mehrfachagenten (diese vertreten also mehrere Versicherer) und es gibt strukturierte Allfinanz-Vertriebe. Alle die aufgezählten haben eines gemeinsam, sie vertreten die Interessen Ihrer Auftraggeber. Sie verkaufen die Produkte die Ihnen zur Verfügung stehen, ungeachtet dessen ob Sie das Preis und Leistungsoptimum für den Verbraucher sind.
Das unterscheidet sie erheblich von einem Makler. Ein Makler arbeitet im Handelsgesetzbuch (HGB) nach einem ganz anderen Paragraphen, dem §93.
Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als treuhänderischer Sachverwalter und Interessensvertreter auf der Seite des Versicherungsnehmers. Sie haben dabei einen vergleichbare Funktion wie Anwalt oder Steuerberater.
Ein Makler haftet persönlich für seine Empfehlungen. Er muss daher auch eine Vermögensschadenhaftpflicht nachweisen, um überhaupt als Makler tätig sein zu dürfen. Ebenso muss er geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen, eine fachliche Eignung und auch ein sauberes Führungszeugnis muss vorliegen.
Nun kann man sich ganz gut vorstellen wer den Schlagabtausch Versicherungsmakler vs. Versicherungsvertreter im Verbraucherinteresse gewinnt.
Hier habe ich ein Video der VEMA-Genossenschaft eG eingebunden, welche die Praxis einfach etwas verdeutlichen soll.
Am einfachsten ist es über das Vermittlerregister den jeweiligen Berater zu recherchieren. Dort erhält man einen klaren Einblick darüber wie der jeweilige Berater tätig ist.
Einzig und allein die Rechtsstellung nach §84 HGB oder nach §93 HGB sind die Grundlage dafür, ob Sie einen Berater in Ihrem Interesse vor sich haben oder nicht.
Viele Versicherer benötigen für Ihre eigenen §84 Vertreter eine Ventillösung, für Risiken die der jeweilige Versicherer einfach nicht zeichnen kann. Dafür entstehen oft Kooperationen mit Maklern. Problem dabei ist, das die wirtschaftlichen Interessen auf beiden Seiten einfach gegeben sind, weshalb eine Zusammenarbeit oft scheitert oder nicht wie erwartet für alle Beteiligten funktioniert. Deswegen sind einige Versicherer auch an Makler „beteiligt“ haben diesen Makler gekauft, um einen reibungslosen Ablauf in der Zusammenarbeit zwischen Ventil für den freien Marktund Ihren Vertreter zu schaffen.
Nein, oftmals kann ein Makler nur begrenzte Anbindungen zu Versicherern „verwalten“ oder nutzt verschiedene Maklerpools, welche für Ihn eine Art Einkaufsgemeinschaft bilden und den Großteil an relevanten Versicherern abbilden können.
Auch ich, als Rainer Schamberger, arbeite deswegen mit mehreren Pools zusammen und habe zusätzlich Direktanbindung zu Versicherern, um einen möglichst großen Teil des Marktes zu vergleichen und anbieten zu können.
Es kann allerdings sein, sie landen bei einmal Makler welcher gerade einmal 40 Versicherer für Sie vergleicht und ebenso können Sie an einem gelangen der 400 Versicherer vergleicht. Das bedeutet auch das Vergleichen von Makler zu Makler kann Sinn machen.
Selbst wenn man alle Versicherer vergleichen kann und 400 Versicherer in seinem Portfolio hat, kennt man bei weitem nicht jeden Tarif von jedem Versicherer. Wie kann ich also davon überzeugt sein das Optimum für meinen Mandanten gefunden zu haben? Garnicht. Das kann ich nur durch die Spezialisierung auf Zielgruppen. Hier in diesem Blog beschrieben zum Beispiel Schornsteinfeger, Bäcker, Fleischer und Konditoren. In diesem Zielgruppen kenne ich den Gesamten Markt und habe wirklich das optimale Konzept für meine Mandanten. Das hebt mich vom Markt ab und macht mich völlig unvergleichbar.
Oftmals erweitere ich die vorhanden Deckungskonzepte, in Zusammenarbeit mit den Versicherern, um meine Zielgruppe wirklich optimal und einzigartig abzusichern.
Nur ein spezialisierter Makler nach §93 HGB kennt Ihr Risiko und Ihren Bedarf wirklich und hat das optimale Konzept zur Absicherung dieser Risiken.