Ich hätte das nie geglaubt, wenn ich nicht selbst einer gewesen wäre und diese Erfahrung am eigenen Leib gemacht hätte. Doch auch Statistiken und zudem meine eigenen Erkenntnisse aus 8 Jahren und über 300 Mandanten bestätigen das mittlerweile zweifelsfrei.
Es gibt in Deutschland ca. 500 verschiedene Versicherungsunternehmen, über 190.000 Berater aus dem Segment verschiedenster Kategorie – und dennoch geben nicht nur viele Beamtinnen und Beamte unnötig viel Geld für Versicherungen aus, nein, sie sind zudem auch noch grundlegend falsch abgesichert.
Im schlimmsten Fall bedeutet das, viele Jahre des Lebens teure Versicherungsbeiträge gezahlt zu haben und im Endeffekt trotzdem im finanziellen Ruin zu landen. Doch die Finanzen sind nur die eine Seite, wie es einem selbst und den nahen Angehörigen damit geht, die Andere.
Warum sind Beamte oft unterversichert?
Die berechtigte Frage die an der Stelle auftreten sollte ist: Wie kann das sein, dass trotz der Flut an Produktgebern und Handelnden 97% aller Beamten in Deutschland gefährdend falsch versichert sind?
Zuerst sollte man dazu wissen, dass ein Beamter völlig anders zu betrachten ist, als ein Angestellter. Am Markt gibt es natürlich weitaus mehr Angestellte als es Beamte gibt, weswegen schonmal ein Großteil der Berater sich auf die Masse konzentriert und spezialisiert. Das damit allerdings essentielles Wissen in der Beratung mit einem Beamten verloren geht, ist vielen nicht bewusst.
Gleichermaßen bedeutet das auch, dass der Berater, der letztlich mit an der mangelnden Absicherung maßgeblich beteiligt ist, meistens gar nicht in der Lage gewesen wäre, anders zu handeln. Ihn trifft im Regelfall keine Schuld – das nützt nur Ihnen leider sehr wenig, wenn der Schadensfall eintritt. Denn selbst wenn er das notwendige Wissen gehabt hätte, heißt es auch noch lange nicht, dass er auch ein geeignetes Produkt in seinem Portfolio hat.
Falschberatung an Beamten in Dresden auch 2021 noch ohne Strafe
Wer kennt nicht den klassischen Fall? Ein Bekannter, Verwandter oder gar man selbst hat einen Schadensfall in der Versicherung. Die Versicherung, die vom Berater so hoch angepriesen wurde, sie würde in exakt dem nun eingetretenen Schadensfall leisten, leistet nicht. Man bleibt auf dem Schaden sitzen, obwohl man dafür Versicherungsbeiträge bezahlt hat.
Natürlich kommt man recht schnell auf die Idee, den Berater in Regress zu nehmen. Das Problem: Weit über 90% der Deutschen sind generell Vertreter-beraten. Ein Vertreter (§ 84, 86 HGB) haftet nicht, für das, was er Ihnen erzählt. Seine Gesellschaft hingegen schon… aber nun versuchen Sie mal, die entsprechenden Beweise zusammen zu suchen um gegen eine große namhafte Versicherung oder gar Bank vorzugehen.
Ein Makler hingegen (§ 93 HGB in Ergänzung eines BGH Urteils) haftet sehr wohl für das, was er Ihnen erzählt – und zwar persönlich. Alleine dadurch, dass ein Makler nicht bei einem Unternehmen, welches er vermittelt, angestellt ist, ist er auch nicht weisungsbefugt. Das bedeutet, er ist völlig frei (unabhängig) in der Entscheidung der Produktwahl. Diese sollte er logischerweise nach bestem Wissen und Gewissen vollziehen. Er hat zwar den Vorteil, dass er (meist) aus den über 500 Versicherungsgesellschaften wählen kann, doch auch er benötigt natürlich das dafür erforderliche Wissen, wie der Beamte abgesichert werden kann.
Peter Hennig
Versicherungsmakler für Beamte in Dresden
Gerade mal 2 von über 300 Beamten, die ich mittlerweile berate, hatten als Beispiel eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die rundum perfekt war - welche ich also nicht angefasst habe, da ich sie nicht besser hinbekommen hätte.
Was unterscheidet einen Beamten von einem Angestellten in Versicherungsfragen?
Der eine tut nur so und der Andere arbeitet tatsächlich *lacht laut* – nein, kleiner Scherz am Rande (ich darf das als ehemaliger Polizist) Aber nun kurz und sachlich erläutert:
Wie verhält sich der Versicherungsschutz bei Angestellten?
Tatsächlich ist es so, dass der Angestellte einen Arbeitgeber hat. Er übt einen Beruf aus. Klingt logisch, oder? Dementsprechend ist er (meist) auch gesetzlich versichert. Aus dieser grundlegenden Situation ergeben sich grundlegend andere Deckungslücken, als beim Beamtentum.
Der Angestellte würde, um seine Arbeitskraft im Fall der Fälle abzusichern, zur Berufsunfähigkeitsversicherung greifen und wäre damit gut beraten (wohl gemerkt unterstelle ich an der Stelle und folgend immer, dass der gewählte Anbieter und Tarif top sind). In der Regel läuft dieser Vertrag dann so lange, bis er in Rente geht, maximal also bis zum 67. Lebensjahr. Es empfiehlt sich, 80% des Nettoverdienstes abzusichern.
Er würde weiterhin, um auch die Lücke des Krankengeldes seiner gesetzlichen Krankenkasse zu kompensieren, eine sogenannte Krankentagegeldversicherung abschließen. Diese greift nämlich ab der 6. Woche (bis dahin zahlt sein Arbeitgeber 100% des vollen Gehalts) und leistet die Differenz zwischen dem, was nun noch an Krankengeld von der GKV kommt hinzu dem, was er bis dato an Nettoverdienst hatte.
Des Weiteren reicht für ihn auch die normale Privathaftpflichtversicherung. Die kann auch dann greifen, wenn er Eigentum seines Arbeitgebers fahrlässig beschädigt oder gar verliert.
Auch im Bereich der Rechtsschutzversicherung muss er nichts weiter Außergewöhnliches beachten.
Wie verhält sich der Versicherungsschutz bei Beamten?
Wo fange ich an, wo höre ich auf… im Grunde ist das so umfassend, dass ich hier nur verkürzt wiedergeben kann, worauf zu achten gilt. Einleitend kann man sagen, der Beamte hat keinen Arbeitgeber. Er ist somit nicht angestellt. Er übt keinen Beruf aus – er vollbringt einen Dienst. Diesen Dienst vollbringt er im Sinne seines Dienstherren, für den er tätig ist.
Die richtige Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte in Dresden
Das allein lässt schon den bekräftigten Rückschluss zu, dass eine Berufsunfähigkeit (in den allermeisten Fällen) nicht greifen würde, wenn der Beamte dienstunfähig wird. Denn der Beamte kann dann zwar laut Dienstherren und Amtsarzt seinen Dienst nicht mehr ausüben, muss aber noch lange nicht berufsunfähig im Sinne seiner Berufsunfähigkeitsversicherung geworden sein.
Dementsprechend wäre es dringend anzuraten, als Beamter, um seine Arbeitskraft und das daraus resultierende Einkommen abzusichern, eine echte Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Die echte Dienstunfähigkeitsklausel (im Gegensatz zur unechten) sieht vor, dass der Beamte bei Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung wegen Dienstunfähigkeit als Berufsunfähig angesehen wird und die Gesellschaft entsprechend leistet.
Das bedeutet auch, wenn Sie eine Dienstunfähigkeitsklausel in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten haben, Sie noch lange nicht optimal abgesichert sind – und neben der echten und unechten Dienstunfähigkeitsklausel gibt es auch noch die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel. Diese bezieht sich z.B. aufgrund von Formulierungen die einschränkend getroffen wurden oder nicht explizit genug sind auf Leistungsfälle. Zum Beispiel: „…. für Beamte auf Lebenszeit…“ -> was ist jedoch mit den Beamten auf Widerruf und auf Probe?
Darüber hinaus kann der Beamte auch nur zum Teil Dienstunfähig werden. Auch hier sollte man darauf achten, dass die Absicherung die man wählt, bereits bei Teildienstunfähigkeit leistet (dann dementsprechend anteilig).
Weiterhin sollte eine Gesellschaft gewählt werden, die sich nahtlos der Meinung des Dienstherren bzw. Amtsarztes anschließt und keine gesonderte, eigeninitiierte Gesundheitsprüfung durchführt – mit einem Arzt, der von der Gesellschaft entsendet oder von dieser vorgeschlagen wird.
Wesentlich ist weiterhin das Endalter der Versicherung. Sie können sich gar nicht vorstellen, wie oft ich schon Absicherungen mit echter Dienstunfähigkeitsklausel gesehen habe, die bis zum 67. Lebensjahr gelaufen wären. Klar kann man den Vertrag jederzeit, sogar monatlich, kündigen – aber der Beitrag ist weitaus höher wenn der Vertrag bis zum 67. Lebensjahr ginge als bis zum 63. Lebensjahr (Gesellschaften führen eine Beitragsdurchschnittskalkulation bezogen auf die gesamte Laufzeit durch -> längere Laufzeit heißt höheres Risiko und damit höherer Beitrag). Da der Beamte aber meistens mit 63 in Pension geht, reicht das völlig aus.
Auch das Leistungsendalter, also wenn eine Dienstunfähigkeit eintritt wie lange bzw. bis zu welchem Alter gezahlt wird, spielt eine große Rolle. Meine Mandanten haben nahezu ohne Ausnahme mit 55 Lebensjahren den maximalen Anspruch auf das Ruhegehalt vom Staat. Das sind 71.75% vom vorherigen Grundgehalt. Dementsprechend ist eine Absicherung mit einem Leistungsendalter von 55 Lebensjahren aus meiner Sicht völlig ausreichend – und weitaus günstiger im Beitrag.
Jetzt gibt es ja auch noch Beamte im Vollzug. Diese wiederum sollten darauf achten, auch die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag zu haben – denn diese leistet, wenn der Beamte Vollzugsdienstunfähig wird, aber rein theoretisch noch Innendienst betreiben könnte (was man ggf. nicht möchte).
Ausdehnen kann man das Thema Dienstunfähigkeit noch mit weiteren wichtigen Bausteinen wie Prognosezeiträumen, rückwirkenden Leistungen und vielem mehr.
Man kann also sagen: Alleine um den Beamten optimal im Bereich der Dienstunfähigkeit abzusichern, ist umfangreiches Fachwissen erforderlich. Da dieses Fachwissen aber so unfassbar spezifisch ist, verfügen vielleicht nur 1% aller Vermittler in Deutschland darüber. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, an diesen Vermittler zu kommen, können Sie sich denken.
Die richtige Haftpflichtversicherung für Beamte
Natürlich sollte der Beamte, wie der Angestellte, eine Privathaftpflichtversicherung haben, um sich vor Schadensersatzansprüchen zu bewahren. Doch beim Beamten ist es so, dass dieser nicht in Belangen seines Dienstes dadurch abgesichert ist (auch nicht vollumfänglich durch die Gewerkschaft, dazu später mehr).
Höchstens der Verlust der Schlüssel wird durch die Privathaftpflichtversicherungen mit gedeckt. Doch der Verlust oder die Beschädigung von fiskalischem Eigentum (Eigentum des Dienstherren) fällt nicht darunter. Ebenso eventuell anfallende Regressansprüche des Dienstherren gegenüber dem Beamten werden dadurch nicht gedeckt.
Hier kommt der Beamte nicht umher, als eine Diensthaftpflichtversicherung (als Zusatzbaustein zu seiner Privathaftpflichtversicherung) abzuschließen.
Diese bewahrt ihn nicht nur vor den bereits geschilderte Sachverhalten und das er diese aus eigener Tasche zahlen muss, sondern im besten Falle auch vor der Falschbetankung seines Dienstfahrzeuges.
Die richtige Rechtsschutzversicherung für Beamte in Dresden
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt bei versicherten Ereignissen eben nur dann, wenn der Versicherungsnehmer den Schadensfall nicht vorsätzlich verursacht hat. Das scheint ja auch nur normal. Doch was ist, wenn der Beamte nun auf Anweisung seines Dienstherren gehandelt hat? Oder wenn er aufgrund seiner Pflicht (gem. StPO) eingegriffen hat, um Straftaten zu verhindern?
Das kann vom Versicherer als vorsätzliche Handlung ausgelegt werden – und wäre somit von einer Leistung durch diesen befreit. Hier kann sich der Beamte einem weiteren Baustein in seiner Rechtsschutzversicherung bedienen – der sogenannten „Spezial-Straf-Rechtsschutz“. Diese leistet, wie die Vermutung zulässt, auch bei vorsätzlichen Handlungen.
Erschreckende Tatsache über den Versicherungsschutz von Beamten, die zum Kopfschütteln anregt
Unter anderem wird vielleicht der Ein- oder Andere Beamte bis hierhin gekommen sein mit lesen und nun denken: „Schön und gut, aber über die Gewerkschaft habe ich ja eine Absicherung im Bereich Unfall, Rechtsschutz und Haftpflicht – da wäre ich ja blöd, ich würde mir noch extra Verträge aufhalsen…“
Ja und nein! Wie das mit Versicherungen eben so ist, gibt es unzählige (die meisten) Verträge, die irgendwo ein Schlupfloch für die Gesellschaft beinhalten, damit eben der Versicherer nicht aufkommen muss. Machen wir uns nichts vor, Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen und müssen mehr Beiträge einnehmen als an Schadenszahlungen ausgegeben wird. Machen wir uns auch weiterhin nichts vor, wenn wir darüber nachdenken, wie dieses scheinbar „Rundum-Sorglos-Paket“ an Versicherungen bezahlt wird, nämlich mit dem Gewerkschaftsbeitrag. Und unabhängig davon, dass dieser nicht sonderlich gering (außer in der Ausbildung) ausfällt, sind die damit kommenden Versicherungen äußerst mangelhaft.
Ich selbst musste diese Erfahrung im Bereich meiner Rechtsschutz und der Gewerkschaft machen. Mir wurde Rechtsschutz zugesagt, ein Anwalt empfohlen und im Endeffekt durfte ich ca. 2.000€ Anwaltskosten selbst tragen. Der Grund? Mediationsverfahren (außergerichtliche Streitbeilegung) wird nicht bezahlt, nur gerichtliche Verfahren…
Mal davon abgesehen- wie kann es sein, dass die Gewerkschaften am 1. Tag der Ausbildung in den Polizeischulen erscheinen, sich vorstellen und dann Versicherungen verkaufen? Versicherungen auch noch an diejenigen, die keinerlei Wissen darüber haben können, was für sie gut oder schlecht ist?
Wenn man das Ganze mal hinterfragt und Zusammenhänge ergründet, so stellt man schnell fest, dass es Kooperationen von großen namhaften (zumindest im Marketing) Versicherungen mit den Gewerkschaften gibt – und da stell ich Ihnen eine Frage:
Wie unabhängig kann da noch eine Beratung stattfinden?
Um daran anzuschließen – wenn jeder in dieser Klasse die selbe Absicherung erhält, ohne gesondert auf Bedürfnisse und Hintergründe von Individuen einzugehen:
Wie leistungsstark und gleichermaßen preisgünstig kann das Produkt dann sein?
Und zu guter Letzt – wenn der Gewerkschaftsschlüsselband-tragende Versicherungsvertreter die Produkte eines Versicherers „spezialisiert auf Beamte“ an die Unwissenden vermittelt und sich im Nachgang herausstellt, dass die Produkte der Tiefenprüfung nicht standhalten:
Wie umfangreich können seine Kenntnisse im Bezug auf das Beamtentum sein?
Fazit von Peter Hennig – Autor des Artikels
Gerade mal 2 von über 300 Beamten, die ich mittlerweile berate, hatten als Beispiel eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die rundum perfekt war – welche ich also nicht angefasst habe, da ich sie nicht besser hinbekommen hätte.
Wenn Sie also Beamter sind, oder Freunde von Ihnen – vielleicht sogar die Familie – dann teilen Sie diesen Beitrag was das Zeug hält, um allen die Informationen zugänglich zu machen, die sie brauchen, um für die Zukunft essentielle Entscheidungen richtig zu treffen.
Vielen Dank!
Peter Hennig über sich
Versicherungsmakler für Beamte in Dresden
Peter Hennig ist seit über 8 Jahren als erfolgreicher Versicherungs-/Immobilienmakler im Bereich Finanzdienstleistungen tätig. Als ehemaliger Polizeibeamter und Spezialist für den öffentlichen Dienst hat er sich über die Jahre ein Expertennetzwerk aufgebaut und konzentriert sich unter anderem auf die Beratung von Angehörigen des Polizeidienstes. Des Weiteren pflegt er ein Online-Terminbuchungssystem, beratet online deutschlandweit und betreibt eine 24-Stunden-Hotline. Zudem gibt er Webinare und bietet Mandanten auch eine Dein-Finanzmakler-App für das Smartphone.
Für seine Mandanten dreht er einmal im Monat eine Folge „DeinFinanzmakler TV“, welche eine sehr persönliche Note trägt, damit er auch mal den „Menschen hinter dem Anzug“ kennenlernt. Mit Themen rund um Versicherungen, Geldanlagen, Immobilien, sowie Unternehmensberatung beschäftigt sich seine Kanzlei sowie seine Online Agentur www.deinfinanzmakler.de seit Beginn an.