Vorwort:
Wie kam es zu diesem Beitrag? Hier geht es mir vor allem um ein klein wenig mehr Klarheit beim Thema Tresorkauf und Widerstandsklassen, Raub und Diebstahl und der Versicherung.
Als spezialisierter Versicherungsmakler für das Lebensmittelhandwerk, habe ich es leider oft mit Einbrüchen in Bäckerein, Konditorein & Cafés und Fleischerein zu tun. Hier messen mich dann meine Mandanten an der Schadensbearbeitung und der Regulierung durch die Versicherung. Manchmal kommt es dann vor, dass ich den optimalen Versicherungsschutz vermittelt habe und dennoch nicht zur Zufriedenheit der Mandanten geleistet wird. Gerade beim Einbruch und der Entwendung von Bargeld kam es in 2020 zu zwei Schadensfällen, welche mich dazu veranlassten diesen Beitrag hier zu formulieren.
Wie Tresore verkauft werden und welche Missverständnisse sich dadurch in der Versicherungsleistung ergeben
Zunächst muss man wissen, werden Tresore mit sogenannten Widerstandsklassen angeboten. Eine Kurze Übersicht dieser Widerstandsklassen möchte ich hier fürs Verständnis an dieser Stelle anbringen:
Fehler 1 – Unterschiedliche Versicherungssummen für privat & beruflich genutzte Tresore
Nehmen wir die Übersicht aus dem Bild erkennen wir ganz klar unterschiedliche Versicherungssummen für die private Nutzung und die gewerbliche Nutzung von Tresoren. Diese Trennung ist allerdings grundsätzlich durchzuführen bei der Nutzung des Tresors, damit meine ich, ein Tresor kann nur entweder privat oder gewerblich genutzt werden. Die Versicherungssummen können also nicht addiert werden, es gilt entweder private Nutzung oder gewerbliche Nutzung.
Erkenntnis: Es gilt also bitte kein privates Vermögen in einem betrieblich genutzten Tresor zu lagern oder umgedreht. Natürlich ist der Nachweis woher das Bargeld stammt hier fließend und schwer bestimmbar. Wichtig ist dennoch zu Wissen, das die Summenobergrenze im Gewerblichen eben die Obergrenze ist und man die beiden Versicherungssummen aus privat und gewerblicher Nutzung nicht addieren kann.
Raine
r SchambergerUnabhängiger Versicherungsmakler aus Dresden spezialisiert auf Handwerker
Beim Tresor im Kaufvertrag oder Angebot kann auch 10x beschrieben stehen, das er für eine Versicherungssumme von 50.000 € im gewerblichen Bereich ausgelegt und geschaffen ist, hat der Versicherer diese Versicherungssumme allerdings nicht schriftlich bestätigt, leistet er nur bis zur Höchstentschädigungsgrenze!
Fehler 2 – Versicherungssumme für welche der Tresor ausgelegt ist und die tatsächliche Versicherung die abgesichert ist
Nur weil ein Tresor für die Widerstandsklasse VDS 1 ausgelegt ist im gewerblichen Bereich eine Versicherungssumme bis 20.000 € möglich ist, heißt das nicht, das diese Summe automatisch versichert ist. Warum ist das so?
Versichert ist in Versicherungspolicen das, was eben in der Versicherungspolice und den dazugehörigen „Allgemeinen Versicherungsgbedingungen“ (AVB) und den dazugehörigen „Besonderen Versicherungsbedingungen“ geschrieben steht.
Stolperfalle Höchstentschädigungsgrenze
Viele Versicherungspolicen begrenzen ihre Höchstentschädigung grundsätzlich auf eine feste Versicherungssumme z.B. 10.000 €. Das bedeutet obwohl Sie einen Tresor haben, der für 20.000 € im gewerblichen Bereich ausgelegt ist, werden Ihnen maximal 10.000 € erstattet durch den Versicherungsvertrag.
Bargeld wird oft mit eigener Höchstgrenze beschrieben
Neben der grundsätzlichen Höchstentschädigungsgrenze, können auch für gewisse Dinge im Tresor individuelle Grenzen beschrieben sein, oft finden sich individuelle Höchstgrenzen für Bargeld im Versicherungsvertrag. Hier gilt es sich genau zu informieren, was in welcher Höhe im Tresor versichert ist. Ist man sich unsicher ist es das Beste dem Versicherer direkt anzuschreiben und sich die Entschädigungsgrenzen schriftlich mitteilen zu lassen.
Fehler 3 – Das Gewicht des Tresors ist unzureichend für die Versicherung
Hierzu ein Beispiel: Es wurde ein Tresor mit Widerstandsklasse B für den gewerblichen Bereich gekauft, dieser hat also eine ausgewiesene Versicherungssumme von 10.000 €. Das Gewicht des Tresors ist allerdings nur 220 kg. Ich habe auch schon Tresorangebote gesehen, die weisen eine Höchstversicherungssumme von 20.000 € aus, obwohl es sich um einen Tresor der Widerstandsklasse B nach VDMA handelte. Das funktioniert so eben von Seiten der abgeschlossenen Versicherung für die Bäckerei oder Konditorei eben nicht.
Ein Tresor unter 300 kg nach Widerstandsklasse B sichert, wird für den Versicherer betrachtet wie ein Tresor nach Widerstandsklasse A oder wird als völlig unzureichend eingestuft, das bedeutet: keine Leistung aus der Versicherung oder eine stark reduzierte Leistung von maximal 2.500 € Entschädigung.
Leider haftet der Tresorverkäufer hier nicht und es ist liegt am Versicherungsnehmer selbst, den Versicherungsschutz für seinen Tresor richtig einzuschätzen oder vom Versicherer bestätigen zu lassen.
Fehler 4 – Fehlende Bodenverankerung oder Wandverankerung des Tresors
Häufig ist die Verankerung des Tresors beim Versicherer eine wichtige Bedingung für eine erhöhte Versicherungssumme oder eine Leistung aus dem Versicherungsvertrag. Es gilt also auch hier genau in den Bedingungen zu lesen oder den Versicherer mit der Information auszustatten, das ein Tresor evt. nicht verankert ist und dann sich die Höhe der Absicherung schriftlich bestätigen zu lassen.
Fehler 5 – Der richtige Tresor aber die fehlende Deckungszusage des Versicherers
Wir haben es nun schon mehrfach in diesem Artikel gelesen. Wenn ein Versicherer eine Entschädigungshöchstgrenze in seiner Police vereinbart hat, muss eine erhöhte Versicherungssumme immer individuell bestätigt werden und angefragt werden beim Versicherer!
Ein Beispiel um das nochmal zu verdeutlichen: Beim Tresor im Kaufvertrag oder Angebot kann auch 10x beschrieben stehen, das er für eine Versicherungssumme von 50.000 € im gewerblichen Bereich ausgelegt und geschaffen ist, hat der Versicherer diese Versicherungssumme allerdings nicht schriftlich bestätigt, leistet er nur bis zur Höchstentschädigungsgrenze
Wichtig zu wissen ist: Versicherer erhöhen oft sogar ohne Mehrbeitrag Ihre Höchstentschädigungsgrenzen, allerdings muss hier angefragt werden, mit dem Typenschild oder dem Angebot des Tresorhändlers. Bestätigt der Versicherer schriftlich eine Summe für den eigenen Versicherungsvertrag ist man auf der sicheren Seite.
Fazit: Der richtige Tresor braucht die richtige Versicherung
Jeder sollte sich über seine abgesicherten Versicherungssummen in seinem Tresor im klaren sein. Bei Unsicherheiten ist es jederzeit möglich seine versicherten Summen mit dem Typenschild des Tresors zu erfragen oder zu erhöhen, teilweise gegen sehr geringen oder gar keinen Mehrbeitrag. Möchte ein Versicherer die Summen nicht erhöhen gibt es auch die Möglichkeit, den Tresorinhalt separat zu versichern / zu erhöhen in einer neuen Versicherungspolice.
Wer das Problem kennt, kann oft mit einer Email an den Versicherungsmakler oder den Versicherer direkt, eine verbindliche Lösung für seinen Betrieb erwirken.
Über den Autor des Beitrages
Rainer Schamberger
Ist der spezialisierte Versicherungsmakler für das Lebensmittelhandwerk. Er ist qualifiziert durch seine Ausbildungen als Bankkaufmann, Versicherungsfachmann, Spezialist für betriebliche Altersvorsorge und Fachberater für betriebliches Entgeltmanagement. Durch sein Fachwissen im Bereich des Handwerks ist er auch Fachautor bei diversen Fachzeitschriften wie proContra, AssCompact,Gothaer Maklerblog, NewFinance u.v.m.
Speziell für das Bäckerhandwerk und Konditorenhandwerk betreibt er auch eine Facebookgruppe: "Bäcker und Konditoren - Fun & Businessgroup"