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ToggleSo oder so ähnlich lese ich das auf vielen Policen bei meinen Schornsteinfegern. Schau ich dann allerdings über die Überschrift hinaus, in die Bedingungen der Police, dann bin ich ernüchtert.
Das ist nicht nur ein Problem bei der Berufsunfähigkeit-Versicherung, es ist auch ein Problem bei allen Konzepten, welche sich gern als „Sonderlösung“ oder genau passend „beschreiben“. Hervorzuheben sind hier auch die Lösungen für die Bertiebshaftpflicht, auf welche ich in einen weiteren Blogeintrag noch eingehen möchte.
Aber was ernüchtert mich denn nun an diesen ganzen „Sonderlösungen? Das ist ganz einfach: Meistens ist es nur die Überschrift oder das Deckblatt der Police, welche das ganze Konzept schon ausmachen, es ist schlicht ein Marketing-Gag. Das darf in meinen Augen nicht so sein. Deswegen möchte ich heute auf
Ich werde hier auf Bedingungen eingehen, diese Ausschnittweise zitieren, wie sie optimal formuliert sein sollten und diese dann auf „Gut Deutsch“ übersetzen, wie sie eben „benutzt“ werden, wenn Sie nicht so im Vertrag verankert sind.
Steht es so in deinen Bedingungen, ist alles gut. Was bedeutet es, wenn es anders formuliert ist?
Du hast es geschafft, du bist einer der Menschen, die den ersten Antrag auf Berufsunfähigkeit ausfüllen konnten und die Bestätigung der Rentenzahlung erhalten haben. Aufatmen. Falsch, wegen dieser Klausel in den Bedingungen ist die Freude nur von kurzer Dauer und die Leistung wird nach einer Befristung wieder eingestellt und es wird erneut die Berufsunfähigkeit geprüft.
Wenn vorhanden, sehr gut. Wenn nicht:
Wenn du den Beruf wechselst, ist der Berufsunfähigkeit das egal! Einmal Handwerker immer Handwerker, du bleibst bei deinem erhöhten Preis für ein Risiko als „Handwerker“, welches gar nicht mehr existiert, weil du z.B. umgeschult hast zum Bürokaufmann.
Bei vielen Versicherern ist es üblich die Minderung der Berufsunfähigkeit oder die Änderung des Berufs bzw. die Wiederaufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. Problem dabei ist, du als Laie kannst oft gar nicht einschätzen, wann du etwas an den Versicherer melden musst oder nicht, in dieser Folge verletzt du eine Obliegenheit. Das bedeutet, bereits an dich ausgezahlte Renten können zurückgefordert werden.
Es ist denkbar das du aufgrund deines Alters deinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kannst. Dann unterscheiden manche Versicherer ob es ein „altersbedingter Kräfteverfall“ ist oder eben nicht. Wenn es keine Klarstellung in den Bedingungen gibt, dann leistet der Versicherer nicht, weil es für dein Alter „normal“ ist, das du gewisse Tätigkeiten nicht mehr ausüben kannst. Du musst dann nachweisen, dass du über den altersbedingten Kräfteverfall hinaus, diese Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst. Besser ist es, wenn auf diese „Einschränkung“ vom Versicherer verzichtet wird. So kannst du auch bei ganz normalen Kräfteverfall berufsunfähig werden und deine Rente erhalten.
Hier sollte in den Bedingungen das Wort „dauerhaft“ zu finden sein. Es soll stets der erlernte Beruf zur Leistungsprüfung heran gezogen werden und nicht irgendein Beruf, welchen du theoretisch also „abstrakt“ ausüben könntest.
Ich möchte hier auch explizit auf eine Modelle von Versicherern eingehen, die gar keinen Berufsunfähigkeit-Schutz in den ersten Jahren bieten.
Es gibt Tarife, wie z.B. der Tarif Comfort KBEUV der Signal Iduna, welcher mit 3 Jahren verminderten Anfangsbeitrag, also günstiger Prämie lockt, dann allerdings noch eine 10 jährige Umwandlungsphase vorsieht.
Es ist eine sogenannte kombinierte Erwerbsunfähigkeit-/ Berufsunfähigkeit- Versicherung. Das heißt in den ersten 3 Jahren Handelt es sich um eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Das bedeutet wiederum der Versicherer sichert nicht die Arbeitsunfähigkeit für deinen Beruf ab, sondern für irgendeinen Beruf, welchen du theoretisch ausüben könntest. Also erst wenn du nicht mehr vermittelbar bist auf dem Arbeitsmarkt, kannst du eine Erwerbsunfähigkeit-Rente erhalten. Nach den ersten drei Jahren wird dann 10 Jahre lang sukzessive der EU-Schutz in BU-Schutz umgewandelt. Also Vorsicht! Außerdem ist anzumerken das du bei diesen Absicherungen mit verminderten Anfangsbeitrag auf die gesamte Laufzeit gesehen, immer mehr zahlst, als direkt ohne reduzierten Beitrag begonnen zu haben.
Fazit: Zusammenfassend nochmal meine Musterpolice für den „Falschen“ Versicherungsschutz;
Ich will euch natürlich nicht gänzlich im Regen stehen lassen, auf der Suche nach dem richtigen Berufsunfähigkeit-Schutz für Schornsteinfeger. Dadurch das ich sehr fokussiert arbeite und nur mit 6 Handwerker-Gewerken überhaupt arbeite, habe ich einen sehr interessanten Rahmenvertrag mit Sonderkonditionen für Schornsteinfeger.
Dabei ist es egal ob du Azubi, Geselle oder Meister bist. Die Konditionen gelten ohne Voraussetzungen dein ganzes Leben lang. Du musst nur Azubi, Geselle oder Meister im Schornsteinfeger-Handwerk sein.
Vorweg möchte ich nehmen, das natürlich alle oben genanten Bedingungen bestens formuliert in dem Rahmenvertrag verankert sind.
Der Beruf, also das Risiko ist entscheidend für den Preis einer Berufsunfähigkeit, ebenso das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand, die Absicherungshöhe, die Leistungsdauer und die Beitragszahlungsdauer und und und.
Für einen Schornsteinfeger am nachteiligsten ist der Beruf in der Kategorie „Handwerk“. Bei dem Oberbegriff Handwerk, gehen Versicherer immer von überwiegend körperlicher Tätigkeit aus und damit von einem hohen Risiko, folglich zahlst du einen hohen Preis.
In meinem „echten“ Sonderkonzept stuft euch der Versicherer in die Berufsgruppe 1 ein, dass ist gleichzusetzen mit einem Büroangestellten. Ich konnte also verhandeln und nachweisen, dass das Risiko eines Schornsteinfegers nicht gleich das Risiko eines „Handwerkers“ ist, da viele Tätigkeiten auch bürokratischer Natur sind.
Wa das preislich ausmacht, möchte ich an folgendem Beispiel zeigen:
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[…] ich nur durch die Spezialisierung auf Zielgruppen. Hier in diesem Blog beschrieben zum Beispiel Schornsteinfeger, Bäcker, Fleischer und Konditoren. In diesem Zielgruppen kenne ich den Gesamten Markt und habe […]
[…] gibt es Spezialkonzepte für Schornsteinfeger, Lebensmittelhandwerk (Bäcker, Konditionen, Fleischer, Cafés) Heizung/Sanitär, Elektrofirmen, […]